In seinem Urteil vom 10. Juli 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) grundlegende und
wichtige Fragen zur Auslegung des Kurzberichterstattungsrechts im Rahmen der Berichterstattung rund
um die Eishockey National League geklärt. Dabei wurde die Beschwerde der SRG im Verfahren mit
Exklusivrechteinhaberin Sunrise vollumfänglich gutgeheissen, was die SRG begrüsst.
Kurzberichte direkt nach Spielschluss Gemäss Urteil des BVGers können
Sekundärveranstalter, zu welchen die SRG, aber auch andere TV-Veranstalter gehören, direkt nach
Spielschluss über die Spiele der Eishockey National League berichten. Eine von Sunrise geforderte
Karenzfrist - sprich eine zeitliche Verzögerung der Veröffentlichung nach Spielschluss - hat das BVGer
verworfen. Diesen Entscheid begrüsst die SRG, welche mit ihrem frei empfangbaren Sportprogramm die
gesamte Schweiz mit relevanten und aktuellen Highlights rund um die höchste Schweizer Liga im
Eishockey versorgen möchte - im Sinne des Service Public. Signal mit Quellenhinweis, jedoch
ohne Zusätze Das BVGer heisst die Beschwerde der SRG betreffend des Signalzugangs gut.
So muss Sunrise als Exklusivrechteinhaberin der SRG und auch allen anderen interessierten
Sekundärveranstaltern ein Signal frei von jeglichen Zusätzen - wie beispielsweise Grafiken und sonstigen
Einblendern oder kommerziellen Zusätzen - zur Verfügung stellen. Dies war für die SRG wichtig, da diese
Zusätze im Bild zu sichtbaren qualitativen Einbussen führen können sowie die redaktionelle Auswahl- und
Gestaltungsfreiheit einschränken. Die Quellenangabe wird wie bis anhin durch die SRG sichergestellt.
Einschränkung im Onlinebereich Im Urteil kommt das BVGer zum Schluss, dass
der aktuelle gesetzliche Rahmen die Möglichkeit, einzelne Kurzberichte auf den Onlineplattformen zur
Verfügung zu stellen, nicht vorsieht. Dies entgegen der Ansicht des BAKOM, welches als Vorinstanz in
dieser Angelegenheit per Verfügung entschieden hatte. Das BVGer hat auf Beschwerde von Sunrise
entsprechend entschieden. Dies nimmt die SRG zur Kenntnis, bedauert aber den Entscheid. Die
Einschränkungen im Onlinebereich betreffen auch alle anderen Sekundärveranstalter und schränken somit
die Medienvielfalt in der Sportberichterstattung ein. Linear ausgestrahlte Highlight-Sendungen können in
voller Länge auch weiterhin den Usern auf den Onlineplattformen zur Verfügung gestellt werden.
Programmliche Auswirkungen werden geprüft Roland Mägerle, Leiter Business Unit Sport
SRG und Leiter SRF Sport: "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt uns in der Auffassung,
dass unterschiedliche Perspektiven über ein Sportereignis wichtig sind und der Bevölkerung wesentliche
Informationen über öffentliche Ereignisse zugänglich sein sollen. Die weiteren Auswirkungen des Urteils
auf unser Sportprogramm werden wir in der nächsten Zeit eingehend analysieren. Sicher ist, dass wir
unserem Publikum auch in der kommenden Saison ein ansprechendes Angebot über die höchste
Schweizer Liga im Männereishockey bieten werden.". Die SRG analysiert das Urteil noch im
Detail und prüft die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte.
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