Für Swissmem ist eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur wichtig für die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dazu gehört auch ein leistungsfähiges Nationalstrassennetz. Dessen
geplanter Ausbau wird die Staus reduzieren, welche für Wirtschaft und Bevölkerung ein grosses
Ärgernis darstellen und hohe Kosten verursachen. Der Swissmem Vorstand unterstützt deshalb der
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und hat für die Abstimmung
vom 24. November 2024 die JA-Parole beschlossen. JUSO-Enteignungsinitiative mit
demokratiefeindlicher Vorwirkung Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 10.
September 2024 auch über die JUSO-Initiative "Für eine Zukunft" diskutiert. Sie will eine
Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über 50 Millionen Franken einführen. Das würde
faktisch zur Enteignung zahlreicher familiengeführter KMU führen. Sehr viele dieser KMU wurden
über Generationen von den Eigentümerfamilien aufgebaut. Bei Annahme der Initiative müssten sie
ihre Firma ins Ausland verkaufen, um die Steuer bezahlen zu können. Dies würde zu Wegzügen und
massiven Steuerausfällen führen, für welche vor allem der Mittelstand büssen müsste. Swissmem
lehnt diese radikale Initiative ab und wird sie vehement bekämpfen. Wegen ihrer Vorwirkung
- konkret der Wegzug potenziell Betroffener vor der Abstimmung - schafft die Initiative zudem
vollendete Tatsachen, die auch bei Ablehnung der Vorlage nicht mehr rückgängig gemacht werden
könnten. Folglich würde die verschwindende Minderheit, welche die Initiative unterzeichnet hatte,
ihren Willen allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aufzwingen. Deren Stimme würde wertlos.
Das ist mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar. Juristisches
Gutachten zeigt Bedarf für Teilungültigkeitserklärung auf Dieser Befund wird durch Ulrich
Meyer, ehemaliger Präsident des Bundesgerichts, in einem Gutachten gestützt. Swissmem erwartet
deshalb, dass das Parlament die JUSO-Enteignungsinitiative teilweise für ungültig erklärt. Damit
ergänzt dieses Gutachten die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation: Der Bundesrat, der für
die Übergangsverordnung zuständig ist, will weder eine Wegzugssteuer noch
Kapitalverkehrskontrollen einführen. Damit ergänzen sich das Gutachten Meyer und die Absicht des
Bundesrats, indem beide von unterschiedlicher Seite die Übergangsbestimmung als nicht umsetzbar
oder ungültig einschätzen. Auf beiden Ebenen muss weitergearbeitet werden. Nur so kann rasch
Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort geschaffen werden. Diese ist zwingend nötig, die
vorsorgliche Abwanderung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie vermögender Personen
zu verhindern. Pressekontakt: Noé Blancpain Philippe Cordonier
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