Chlor steckt in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs, zum Beispiel in Kunststoffen oder Reinigungsprodukten. Das zur Herstellung dieser Produkte benötigte Chlorgas ist allerdings ein giftiger Stoff. Zwei Chemiefabriken im Wallis beziehen Chlorgas aus dem Ausland. Dazu wird die Chemikalie mit der Eisenbahn durch dicht besiedeltes Gebiet im Genferseebogen transportiert.
In den letzten zehn Jahren wurde die Sicherheit dieser Transporte deutlich verbessert, das Risiko der Chlortransporte liegt nun auf einem akzeptablen Niveau gemäss den Beurteilungskriterien der Störfallverordnung. Das zeigt der Schlussbericht zur Umsetzung dieser «Gemeinsamen Erklärung». Beteiligt waren daran die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Verkehr (BAV), die für die rechtlichen Grundlagen und den Vollzug zuständig sind, die chemische Industrie, die SBB sowie die verladende Wirtschaft (siehe auch Kasten).
Sicherheitsmassnahmen Wesentlich zur Risikoverminderung beigetragen hat die Reduktion der Geschwindigkeit für Züge mit Chlorkesselwagen. Dank dieser Massnahme haben allfällige Entgleisungen oder Zusammenstösse deutlich geringere Folgen. Ein Kesselwagen würde kaum mehr so stark beschädigt, dass Chlor freigesetzt werden könnte. Das Chlor wird nun in speziellen Zügen und ausschliesslich in sichersten Kesselwagen transportiert. Ergänzend dazu sind heute die Zulieferungen aufgeteilt auf Frankreich und Italien, was zu weniger Transporten entlang des Genferseebogens führt. Schliesslich hat der Bedarf an Chlor der Industrie deutlich abgenommen.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden die Partner zur langfristigen Überwachung weiterhin Stichproben zu den vereinbarten Sicherheitsmassnahmen machen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird die Überwachung im Rahmen der üblichen Betriebskontrollen weiterführen.
Mehr Sicherheit bei Chlortransporten dank freiwilliger Zusammenarbeit
2002 hielten die chemische Industrie, die SBB und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer ersten «Gemeinsamen Erklärung» Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Chlortransporte fest. Sie wurden erfolgreich umgesetzt. Infolge der Siedlungsentwicklung in den Agglomerationen auf den Importrouten und der damaligen Transportmengen zeichneten sich zehn Jahre später erneut nicht tragbare Risiken ab.
Gestützt auf die Störfallverordnung beschlossen die beteiligten Parteien (scienceindustries, SBB, VAP Verband der verladenden Wirtschaft, BAV und BAFU) deshalb 2016 in einer zweiten gemeinsamen Erklärung (Mehr Sicherheit bei Chlortransporten: Zweite Gemeinsame Erklärung unterzeichnet), die Risiken der Chlortransporte nach deutlich strengeren Kriterien zu beurteilen als diejenigen anderer Gefahrgüter. Sie vereinbarten freiwillig, weitere Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko bei Chlortransporten so weit wie möglich zu minimieren.
Medienkontakt:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Mediendienst,
Tel. +41 58 462 90 00,
E-Mail: medien@bafu.admin.ch
Bundesamt für Verkehr (BAV),
Mediendienst,
Tel +41 58 462 36 43,
E-Mail: presse@bav.admin.ch
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